AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2025
Octopus Equipment GmbH
Albertstr. 20
46049 Oberhausen
vertreten durch den Geschäftsführer Jan-Willem Kühr
1. Vertragsvereinbarungen
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) von Octopus Equipment GmbH, vertreten durch den GF Jan-Willem Kühr, gelten uneingeschränkt. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung.
1.2 AGB-Abweichungen sind nur verbindlich, wenn diese zuvor schriftlich festgelegt worden sind.
1.3 Die Leistungen von Octopus Equipment GmbH werden in Form eines schriftlichen Mietvertrages bestimmt. Dies kann auch in Form einer (automatisierten) Email erfolgen. Mündliche Vereinbarungen sind bis zur schriftlichen Bestätigung nicht verbindlich.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstände (nachfolgend Mietobjekte) sind Möbel und Geräte, so wie Leistungen von Octopus Equipment GmbH, welche zuvor im Mietvertrag vereinbart wurden.
2.2 Die auf der Website www.octopus-equipment.de abgebildeten Mietobjekte stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern dienen lediglich zur Aufforderung einer Buchungsanfrage.
2.3 Mietobjekte sind im ständigen Gebrauch und können Verbrauchsspuren aufweisen. Dies ist jedoch kein Reklamationsgrund.
2.4 Die Mietobjekte sind Eigentum von Octopus Equipment GmbH.
3. Vertragsabwicklung
3.1 Verträge werden bei Octopus Equipment GmbH ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3.2. Es besteht eine Mindestleihgebühr von 100,00 €. Diese Leihgebühr schließt die Lieferkosten nicht mit ein.
3.3 Die Bestellung im Internetshop stellt eine Buchungsanfrage dar. Durch die Bestellbestätigung und Zahlung der Anzahlung kommt es zum verbindlichen Vertragsabschluss.
3.4 Mit Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrags fällig. Bei nicht Einhalten der Zahlung ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
3.5 Der Mieter muss den Restbetrag spätestens bei Abholung bzw. vor Versand der Mietgegenstände zahlen.
3.6 Bei Selbstabholung ist ein Personalausweis vorzuzeigen, dieser wird von Octopus Equipment GmbH in Form einer Kopie beibehalten.
3.7 Der Kunde hat das Recht bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungstermin die Anzahl der im Vertrag festgelegten Mietobjekte zu reduzieren, solange der Gesamtbetrag dabei nicht mehr als 20% verringert wird. Eine Vertragsänderung muss in der oben genannten Frist schriftlich bei Octopus Equipment GmbH eingereicht werden.
3.8 Zahlungen des Mieters an Octopus Equipment GmbH haben auf das folgende Konto zu erfolgen:
Empfänger: Octopus Equipment GmbH
Bank: Targobank
IBAN: DE49300209005340821715
BIC: CMCIDEDDXXX
Als Verwendungszweck bitte den Namen/ die Rechnungsnummer angeben.
Weitere Zahlungsmethoden werden im Internetshop angezeigt.
4. Umgang und Nutzung von Mietobjekten
4.1 Die Mietobjekte dürfen ausschließlich für den im Mietvertrag vereinbarten Zweck verwendet werden.
4.2 Die Mietobjekte dürfen vom Kunden nicht an Dritte weiterverliehen werden.
4.3 Die Reinigung von Heißzapfgeräten muss gemäß der beiliegenden Reinigungsanweisung in den angegebenen Intervallen erfolgen.
4.4 Die Mietobjekte müssen in der mitgelieferten Transportverpackung zurückgegeben werden.
4.5 Dekoration darf an den Mietgegenständen nur dann befestigt werden, wenn diese mit leicht entfernbaren Materialien angebracht wird. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, Klebstoffen und sonstigen schwer zu entfernenden Stoffen, ist untersagt.
4.6 Der Mieter ist ab Erhalt der Mietobjekte für dessen Haftung (siehe 8. Haftung des Mieters) sowie die sachgerechte Handhabung verantwortlich.
5. Mietdauer/Mietpreise
5.1 Eine Mieteinheit beträgt, soweit nicht bei Vertragsabschluss anders vereinbart, 4 Kalendertage - Übergabe und Rückgabe inbegriffen.
5.2 Die Mieteinheit kann auf Anfrage, gegen Aufpreis, verlängert werden. Die Anfrage hat in schriftlicher Form zu erfolgen und muss von Octopus Equipment GmbH bestätigt werden.
5.3 Bei nicht fristgerechter Rückgabe der Mietobjekte, behält sich Octopus Equipment GmbH vor den vollen Mietpreis in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus hat der Mieter die Kosten für anderweitige Schäden zu tragen.
5.4 Die Mietpreise ergeben sich aus den aufgelisteten Preisen auf www.octopus-equipment.de und gelten jeweils für eine Mieteinheit, auch wenn das gemietete Objekt vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben wird.
5.5 Für alle Buchungen gilt eine Mindestleihgebühr von 100,00 €.
5.6 Alle Endpreise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19%.
5.7 Lieferkosten sind im Mietpreis nicht inbegriffen. Diese Kosten werden im Mietangebot gesondert gelistet.
5.8 Auf- und Abbau der Mietobjekte sind nicht im Mietpreis inbegriffen, werden aber auf Anfrage gerne angeboten.
6. An- und Rücklieferung durch Octopus Equipment GmbH
6.1 Auf Kundenwunsch liefert Octopus Equipment GmbH deutschlandweit. Die Lieferung erfolgt mit eigenen Fahrzeugen oder per Spedition.
6.2 Die An- und Rücklieferung der Mietobjekte findet zum Wunschtermin an der im Mietvertrag vereinbarten Lieferadresse statt.
6.3 Die An- und Rücklieferung erfolgt, soweit möglich, direkt bis zum Veranstaltungsort, sofern dieser ebenerdig zu erreichen ist. Bei erschwerten Lieferbedingungen (Treppen, keine direkte Zufahrt o.ä.) wird eine zuvor mit dem Mieter vereinbarte Zusatzgebühr erhoben.
6.4 Bei Lieferungsverzögerungen oder Verhinderungen durch höhere Gewalt (Sturm, Unfall, Stau o.ä.) hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadensersatz oder verminderten Mietpreis. Der Mieter wird über Verzögerungen umgehend informiert.
6.5 Der Mieter oder ein berechtigter Vertreter hat am vereinbarten Ort die Mietobjekte
entgegenzunehmen oder abzugeben.
6.6 Der Mieter verpflichtet sich bei Übergabe die Mietobjekte auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Eine spätere Mängelanzeige ist nicht geltend. Bemängelungen sind umgehend und schriftlich festzuhalten.
6.7 Am vereinbarten Abholtermin müssen die Mietobjekte, wie bei Übergabe, vollständig, sortiert, grob gereinigt und in den mitgelieferten Transportkisten gepackt bereitstehen.
7. Abholung und Rückgabe durch den Mieter
7.1 Auf Wunsch hat der Mieter die Möglichkeit die Mietobjekte selbst abzuholen. (Siehe Vertragsabwicklung 3.5 bis 3.6)
7.2 Der Mieter verpflichtet sich, soweit möglich, bei Abholung die Mietobjekte auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Eine spätere Mängelanzeige ist nicht geltend. Mängel müssen umgehend und schriftlich festgehalten werden.
7.3 Der Mieter hat für einen sachgemäßen und sicheren Transport der Mietobjekte zu sorgen. Für den Transport ist ein geschlossenes Fahrzeug Voraussetzung.
7.4 Die Mietobjekte sind ordnungsgemäß verpackt und stehen zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Das Verpackungsmaterial muss vom Mieter aufbewahrt und bei Rückgabe wiederverwendet werden, um Schäden an den Mietobjekten zu vermeiden. Bei Verlust oder Beschädigung des Verpackungsmaterials ist der Mieter verpflichtetet auf eigene Kosten Ersatzmaterial zu besorgen, um eine sichere Rückgabe zu gewähren.
7.5 Zur Reinigung siehe Punkt 4.4.
8. Haftung des Kunden
8.1 Während der gesamten Mietdauer, haftet der Mieter für sämtliche, von Ihm oder Dritte, verursachte Schäden an den Mietobjekten. Dies gilt auch bei Verlust eines Mietobjekts.
8.2 Sämtliche Schäden so wie Verlust der Mietobjekte sind sofort bei Octopus Equipment GmbH zu melden. Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auch auf die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden der Mietsache auf den Wiederbeschaffungspreis des Mietobjektes.
8.3 Bei kleineren Schäden, die keine Wiederbeschaffung voraussetzen, behält sich Octopus Equipment GmbH vor dem Mieter einen individuellen Schadensersatz zu berechnen.
9. Haftung von Octopus Equipment GmbH
9.1 Octopus Equipment GmbH übernimmt keinerlei Haftung für sämtliche Schäden, die dem Mieter durch Nutzung der Mietobjekte entstanden Sind. Ausgenommen der Schaden wurde durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch Octopus Equipment GmbH verursacht.
9.2 Vollständig von der Haftung Ausgeschlossen sind Betriebsschäden, Verletzungsschäden sowie Schäden aufgrund entgangenen Gewinns.
10. Datenschutz und Speicherung des Vertragstextes
10.1 Die Datenschutzpraxis von Octopus Equipment GmbH steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Mieter hat hierzu die Datenschutzbestimmungen auf der Website zu beachten.
11. Widerrufsrecht des Mieters
11.1 Innerhalb von 14 Tagen kann der Mieter in schriftlicher Form, ohne Angabe von Gründen, vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss.
Muster-Widerrufsformular
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Veranstaltung (Name der Veranstaltung).
Name des Mieters:
Anschrift des Mieters:
Unterschrift des Mieters (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum:
Das Widerrufsformular ist an folgende Adresse zu senden:
Octopus Equipment GmbH
Albertstr. 20
46049 Oberhausen
11.2 Bei wirksamer Vertragsauflösung sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten.
12. Rücktritt und Kündigung durch Octopus Equipment GmbH
12.1 Octopus Equipment GmbH kann fristlos den Vertrag auflösen, wenn der Mieter sämtliche Vertragsleistungen nicht nachkommt und auf Abmahnungen nicht reagiert.
12.2 Bei eintreten der Klausel 13.1 behält Octopus Equipment GmbH sich vor eine bereits gezahlte Anzahlung in Anspruch zu nehmen.
13. Stornierung
13.1 Im Falle einer Stornierung des gesamten Auftrags gelten die folgenden Stornierungskosten:
• bis vier Monate vor der Veranstaltung: 50% der Gesamtsumme fällig
• bis zwei Monate vor der Veranstaltung: 75% der Gesamtsumme fällig
• bis vier Wochen vor der Veranstaltung: 90% der Gesamtsumme fällig
14. Schlussbestimmungen
14.1 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Klausel dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der sonstigen Klausen oder des Vertrages. Eine ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Bestimmung ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigen Regelung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
14.2 Gerichtsstand ist Oberhausen.
15. Verantwortlich für den Inhalt
Name: Jan-Willem Kühr
Adresse: Albertstr. 20, 46049 Oberhausen
E-Mail: jan@octopus-equipment.de